Der Rechnungszins ist eine versicherungsmathematische Annahme mit wesentlichen Auswirkungen auf die Bewertung von Sozialkapitalverpflichtungen und die Zinslandschaft ist stetig in Bewegung.

Die Zukunft fest im Blick.

Zinssätze nach UGB

Für die Bewertung von Personalrückstellungen hat das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) Empfehlungen/Vorgaben für die Wahl des Rechnungszinssatz erarbeitet – die AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB).

Auf Basis dieser Stellungnahme kann als Zinssatz ein Stichtagszins oder ein Durchschnittszins zur Berechnung der Rückstellung für Sozialkapitalverpflichtungen verwendet werden. Die Zinssätze beruhen auf dem Marktzinssatz für Anleihen von Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung, die mit der Restlaufzeit der zu bewertenden Verpflichtungen übereinstimmen.

Vereinfachend kann auch eine durchschnittliche Restlaufzeit der zu bewertenden Verpflichtungen von 15 Jahren angenommen werden.

Zinssätze für unterschiedliche Restlaufzeiten zum 30.11.2024

5 Jahre10 Jahre15 Jahre20 Jahre25 Jahre
Stichtagszins2,86%2,95%3,02%2,96%2,83%weitere Stichtage
7-Jahresdurchschnitt1,52%1,76%1,94%1,97%1,91%weitere Stichtage
10-Jahresdurchschnitt1,31%1,65%1,88%1,95%1,92%weitere Stichtage

Durchschnittszinssätze bei pauschaler Restlaufzeit von 15 Jahren zum 30.11.2024

5J-DS-Zins6J-DS-Zins 7J-DS-Zins8J-DS-Zins9J-DS-Zins10J-DS-Zins
Durchschnittszins bei 15 Jahre Restlaufzeit2,15%1,98%1,94%1,92%1,89%1,88%weitere Stichtage

Alle angeführten Zinssätze sind als Richtwert zu verstehen. Der tatsächliche Rechnungszinssatz für ein versicherungsmathematisches Gutachten von VALOG wird in Abstimmung mit unseren Versicherungsmathematikern bzw. Ihrem Wirtschaftsprüfer ausgewählt.

Zinssätze nach IFRS

Für die Bewertung von Personalrückstellungen nach International Financial Reporting Standards (IFRS) kann gemäß International Accounting Standards 19 (IAS 19) als Zinssatz die Rendite von erstrangigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen zum Bewertungsstichtag verwendet werden, wobei die Währung und Laufzeit mit den zu erfüllenden Verpflichtungen übereinstimmen muss.

Zinssätze nach IFRS mit Restlaufzeit zwischen 5 und 25 Jahren

Zinsbandbreite
30.11.20242,73% – 3,40%weitere Stichtage

Alle angeführten Zinssätze sind als Richtwert zu verstehen. Der tatsächliche Rechnungszinssatz für ein versicherungsmathematisches Gutachten von VALOG wird in Abstimmung mit unseren Versicherungsmathematikern bzw. Ihrem Wirtschaftsprüfer ausgewählt.

Der Rechnungszins ist eine versicherungsmathematische Annahme mit wesentlichen Auswirkungen auf die Bewertung von Sozialkapitalverpflichtungen und die Zinslandschaft ist stetig in Bewegung.

Die Zukunft fest im Blick.

Zinssätze nach UGB

Zinssätze für unterschiedliche Restlaufzeiten zum 30.11.2024

Weitere Stichtage findet man in der Desktop-Ansicht unserer Website.

5 Jahre10 Jahre15 Jahre20 Jahre25 Jahre
Stichtagszins2,86%2,95%3,02%2,96%2,83%
7-Jahresdurchschnitt1,52%1,76%1,94%1,97%1,91%
10-Jahresdurchschnitt1,31%1,65%1,88%1,95%1,92%

Durchschnittszinssätze bei pauschaler Restlaufzeit von 15 Jahren zum 30.11.2024

Weitere Stichtage findet man in der Desktop-Ansicht unserer Website.

5J-DS-Zins6J-DS-Zins 7J-DS-Zins8J-DS-Zins9J-DS-Zins10J-DS-Zins
Durchschnittszins bei 15 Jahre Restlaufzeit2,15%1,98%1,94%1,92%1,89%1,88%

Für die Bewertung von Personalrückstellungen hat das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) Empfehlungen/Vorgaben für die Wahl des Rechnungszinssatz erarbeitet – die AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB).

Auf Basis dieser Stellungnahme kann als Zinssatz ein Stichtagszins oder ein Durchschnittszins zur Berechnung der Rückstellung für Sozialkapitalverpflichtungen verwendet werden. Die Zinssätze beruhen auf dem Marktzinssatz für Anleihen von Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung, die mit der Restlaufzeit der zu bewertenden Verpflichtungen übereinstimmen.

Vereinfachend kann auch eine durchschnittliche Restlaufzeit der zu bewertenden Verpflichtungen von 15 Jahren angenommen werden.

Alle angeführten Zinssätze sind als Richtwert zu verstehen. Der tatsächliche Rechnungszinssatz für ein versicherungsmathematisches Gutachten von VALOG wird in Abstimmung mit unseren Versicherungsmathematikern bzw. Ihrem Wirtschaftsprüfer ausgewählt.

Zinssätze nach IFRS

Bandbreite (5 bis 25 Jahre) IFRS Zinssätze

Weitere Stichtage findet man in der Desktop-Ansicht unserer Website.

Das ist eine kurze Beschriftung
30.11.2024
Zinsbandbreite2,73% – 3,40%

Für die Bewertung von Personalrückstellungen nach International Financial Reporting Standards (IFRS) kann gemäß International Accounting Standards 19 (IAS 19) als Zinssatz die Rendite von erstrangigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen zum Bewertungsstichtag verwendet werden, wobei die Währung und Laufzeit mit den zu erfüllenden Verpflichtungen übereinstimmen muss.

Alle angeführten Zinssätze sind als Richtwert zu verstehen. Der tatsächliche Rechnungszinssatz für ein versicherungsmathematisches Gutachten von VALOG wird in Abstimmung mit unseren Versicherungsmathematikern bzw. Ihrem Wirtschaftsprüfer ausgewählt.

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